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Projekt Baumallee 2008/2009 der Straßenwärterklasse STW 06a

 

Einführung

Im Rahmen unserer schulischen Ausbildung zum Straßenwärter/in haben wir dieses Projekt „Wiederherstellung einer abgängigen Allee“ theoretisch vorbereitet.

In Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West, Straßenmeisterei Rathenow, dem überbetrieblichen Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft an der Havel/Friesack und dem Oberstufenzentrum Havelland haben wir verschiedene Arbeitsaufgaben erhalten und mussten diese im OSZ Havelland vorbereiten. Dieses Projekt wurde thematisch  in folgender Reihenfolge unterteilt und durch Gruppenarbeit unserer Klasse erarbeitet:

Kostenplanung
Arbeitsstellenabsicherung
Genehmigungsverfahren
Technikeinsatz
Bauzeitenplan


Baumschau am 04.09.2008

 
Das Projektobjekt „Wiederherstellung einer abgängigen Allee“ liegt an der L17 zwischen Kietz und Strodehne, im Abschnitt 230, Kilometer 2,200 bis 2,500.
Es befinden sich dort 20 Linden, die jeweils ca. 60 Jahre alt sind. Diese 60 jährigen alten Linden werden von uns im Zeitraum 24.11.2008 bis 28.11.2008 gefällt. Für die Neupflanzung ist der Zeitraum 16.03.2009 bis 20.03.2009 angesetzt.
 

Kostenplanung (Teilauszug) - Allgemeine Kostenplanung

Genehmigung:
Fällberechtigung (Sägeschein) 150€ + Fällgenehmigung 15€

Arbeitsstellensicherung:
Material + Personal + Fahrtkosten

Personal:
Kosten für Vorbereitungsarbeiten + Absperrarbeiten + Fällarbeiten + Transportarbeiten + Nacharbeiten

Geräte: 
Mögliche Ausleihgebühren + Anschaffungskosten + Pflege-,Wartungs- und Unterhaltungskosten

Kostenplanung - Fällung

Die Kostenplanung setzt sich aus Personal, Maschinen und Benzin, der Zeit, sowie der Anzahl der Bäume zusammen.

Personal:
Man benötigt für diese Arbeiten 5 Leute die jeweils in einer Stunde 14 € verdienen. Dazu addieren sich die Zuschläge. 4 Leute erhalten 1.20 € pro Stunde maximal 5 Stunden pro Tag. Einer erhält 2.30 € Zuschläge pro Stunde , da dieser auf dem Steiger bzw der Hebebühne am Arbeiten ist (ebenfalls maximal 5 Stunden pro Tag)

Kosten pro Tag:  
Personal-Zuschläge
420 €
Gehörschutz-Zuschläge
24 €
Steiger/Hebebühne
13,80 €
Gesamtkosten
435 €

Maschinen:
Für diese Arbeit werden zwei Kettensägen und ein Steiger bzw Hebebühne benötigt. Eine Kettensäge verbraucht in einer Stunde 1.5 l Benzin und 0.4 l Öl. Das Benzin kostet derzeit ca. 1.60 € und das Öl 12 € in einem 5l Kanister. Der Steiger bzw die Hebebühne hat einen durchschnittlichen Verbrauch von 13 l am Tag.

Nachfolgearbeiten - Baumstuppenbeseitigung

Personal:
Für diese Arbeit werden zwei Leute benötigt. Jeder verdient in der Stunde 14 € und dazu kommen noch 1 € Zuschläge wegen Gehörschutz.

Kosten pro Tag  
Lohn 154 €
Zuschläge 10 €
Gesamtkosten 164 €

Zeit:
Diese Kolonne schafft am Tag ca. 6 Baumstuppen.

Maschinen:
Die Stuppenfräse verbraucht ca. 24  l am Tag.
Die Gesamtanzahl beträgt somit 18 Stuppen nach der Fällung.

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Arbeitsstellenabsicherung (Teilauszug)
 

Zur Absicherung empfiehlt sich der Regelplan CII/2. 
Vorteile hierbei sind der geringere Materialbedarf zur Arbeitsstellenabsicherung und die höhere Flexibilität. Nachteile hier sind, dass die Fahrbahn für die Baumfällung aus Sicherheitsgründen zum Zeitpunkt der Fällung komplett gesperrt werden muss und sich dies mit diesem Regelplan nicht realisieren lässt. Somit ist er für die eigentliche Baumfällung ungeeignet, empfiehlt sich jedoch aber für die anderen Arbeiten wie z.B. Entastungsarbeiten und ähnliches.

  Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitsstelle ist die Verwendung des Regelplans CI/5. Dieser bietet eine wesentlich höhere Absicherung der Arbeitsstelle, da hier der Verkehr auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h reduziert wird und zur eigentlichen Baumfällung dank der Verwendung einer LSA komplett zum Stillstand gebracht werden kann. Nachteil hierbei ist der hohe Materialbedarf an Leitbarken.
 

Die Vorteile hier sind hier die erhöhte Verkehrssicherheit da hierbei der Verkehr bei der eigentlichen Baumfällung mit Hilfe der LSA zum stillstand gebracht werden kann. Desweiteren werden hier keine Leitbarken verwendet. Dies verhindert das die Bäume auf die Leitbaken fallen und ermöglicht ein schnelleren Auf- und Abbau der Arbeitsstellenabsicherung. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verkehr nur für die eigentliche Fällung des Baumes kurzzeitig mit Hilfe der LSA angehalten werden kann und sonst ungehindert die Arbeitsstelle passieren kann. Somit wird der Eingriff in den Straßenverkehr so gering wie möglich gehalten.

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Genehmigungsverfahren (Teilauszug) - Was ist zu tun?
 

Wenn erstmal ein Baum beschädigt ist, wissen viele Baumeigentümer nicht was zu tun ist. Als erstes müssen folgende Fakten ermittelt werden:

  • Standort des gefährdeten Baumes (Straße, Hausnr., Baumnr, Stadtbezirk)
  • Art der Gefährdung
  • Verursacher
  • Handelt es sich um ein Sonderfall (Naturschutzgebiet, Naturdenkmal)

Wenn dies geschehen ist, müssen die zuständigen Behörden kontaktiert werden.
Meist ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises, in dem der Baum steht, zuständig oder übernimmt die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
Zuerst sollte die Situation beschrieben werden und man sollte in Erfahrung bringen, ob die durchgeführten Maßnahmen rechtens sind bzw. ob eine Genehmigung für die geplanten oder durchgeführten Maßnahmen vorliegt. In der Regel leitet die untere Naturschutzbehörde bei Bedarf weitere Schritte ein.

Bei akuten Fällen außerhalb der Sprechzeiten von den Behörden kann die auch Polizei gerufen werden.
Für den Straßenunterhaltungsdienst gilt:

Ein Schüler der STW 06a bedient einen Resistographen
und misst dabei die Hohlstellen des Baumes


Alleen dürfen nicht beseitigt, beschädigt, zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden (§31BbgNatSchG). Allgemein kommt es bei Straßenbäumen des öfteren zu komplizierten Fällen, da sich Straßengesetz und Gesetze zum Baumschutz zum Teil überschneiden. Straßenbäume müssen durch regelmäßige Untersuchung ( mindestens 2 mal pro Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand) auf Schäden, morsche Äste, Krankheiten, Pilzbefall etc. überprüft werden und es muss dafür gesorgt werden, dass die Bäume verkehrssicher sind. Diese Baumschauen werden von Vertretern der Straßenbaubehörde, der unteren Verkehrsbehörde, der unteren Naturschutzbehörde und ggf. der unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführt.
Zur fachlichen Beratung können auch Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände hinzugezogen werden.
Diese Schäden der Bäume und ggf. Maßnahmen werden in bestimmten Protokollen festgehalten.
Zusätzlich ist ein Regelplan bzw. Verkehrszeichenplan erforderlich für eine Zustimmung der Fällarbeiten der Bäume, bei der entsprechenden Verkehrsbehörde.
Bei dem Genehmigungsverfahren müssen auch die Eigentümer, der jeweiligen betroffenen Bäume geklärt sein.

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Technikeinsatz (Teilauszug) Vorbereitende Arbeiten - Vor dem Fällen

 

Vor Beginn der Arbeiten muss man sich oftmals mit den Rechtsvorschriften auseinander setzen. In der Regel wird es so sein,  dass man sich vor Beginn der Fällarbeiten von Bäumen eine Genehmigung einholen muss. Besonders bei geplanten Baumfällungen , ab einem Stammdurchmesser von 10 cm bzw.  an einem Stammumfang von 30 cm wird eine Genehmigung erforderlich. Der Stammdurchmesser oder Stammumfang wird in eine Höhe von 1 m gemessen. Diese Angaben sind in den Rechtsvorschriften und in den jeweiligen Baumschutzsatzungen der jeweiligen Gemeinden oder beim zuständigen Ordnungsamt einzusehen. Dort wird auch die Genehmigung zur Baumfällung unter der Auflage einer Neuanpflanzung beantragt. Weiterhin ist das Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Baumfällungen in der Brutzeit von Vögeln können nur mit einer Ausnahmegenehmigung  durchgeführt werden. Bei einer Problemfällung liegt ein recht hohes Sicherheitsrisiko vor. Gefahrenschwerpunkte bei einer Problemfällung könnten Stromleitungen und anliegenden Grundstücken sowie auch die Straße selbst sein. Es muss eine Rücksprache mit dem Energieversorger, Grundstückseigentümer oder der unteren Straßenverkehrsbehörde erfolgen, damit vermeidliche Schäden rechtlich abgesichert sind.


Arbeitsschutzkleidung

Aufarbeiten eines Astes mit einer Motorkettensäge

 

Bei der Benutzung einer Motorkettensäge ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Sie besteht bei einem Motorkettensägenführer aus:

  • Schutzhelm: er darf nach entsprechenden Vorschriften und aufgrund von Materialermüdung nicht älter als 5 Jahre sein und muss bei Beschädigung sofort ausgetauscht werden
  • Gehörschutz: er schützt vor Gehörschäden
  • Gesichtsschutz: schützt vor Sägespänen und zurück schnellenden Zweigen
  • Schnittschutzhose & Jacke: schützt vor Einschnitten mit der Motorkettensäge (im Beruf des Straßenwärters muss diese Kleidung orange farbend und mit Reflektionsstreifen ausgestattet sein)
  • Arbeitsschutzhandschuhe: sollten aus solidem Leder bestehen
  • Schnittschutzschuhe: müssen der Sicherheitsstufe S3 entsprechen und Schnittschutzsicher sein
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Bauzeitenplan (Teilauszug)

Bauzeitenplan ist ein Synonym für die Terminplanung (dort umfangreiche Erläuterungen) eines Bauablaufes.
Der Bauzeitenplan dient der Koordination und Kontrolle aller verschiedenen (beruflichen/gewerblichen) Tätigkeiten (Gewerke) zur Erreichung eines geordneten, weitestgehend reibungslosen Arbeitens, mit dem Ziel, den vorgesehenen Fertigstellungstermin eines Bauprojektes zu sichern.

Der Bauzeitenplan wird von der Bauleitung, in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den erfahrungsgemäßen Erfordernissen, aufgestellt und permanent den sich ergebenden Notwendigkeiten der Ablaufpraxis (Wetter, Ausfällen von Auftragnehmern etc.) entsprechend, angepasst. Bei größeren Bauprojekten werden gewerkeweise untergeordnete Bauzeitenpläne geführt.
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