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Arbeits- und Tarifrecht aus "berufenem Mund" (Vortrag)

Am Donnerstag, dem 11.10.07 hatten wir die Klassen EEG 05a und EEG 04b, organisiert durch unseren WiSo- lehrer Herrn Czarnofski, den Herrn Nico Faupel von der IG- Metall bei uns am OSZ HVL in Friesack zu Gast.
Thema der Veranstaltung, die für 2 Unterrichtsblöcke geplant war, war das Arbeits- und Tarifrecht, welches unter den gegenwärtigen Tagesthemen vor dem Hintergrund des Streiks der Gewerkschaft der Lokführer zusätzlich an aktueller Bedeutung gewinnt.
Zuerst wurde uns das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht erklärt, welches den einzelnen Arbeitnehmer nicht schlechter als gesetzliche oder tarif- bzw. betriebliche Vorgaben stellen soll.
Am Beispiel des Direktionsrechtes konnten wir feststellen, das jeder im Unternehmen, vom Chef bis zum Auszubildenden, ein berechtigtes Interesse an einem ausgewogenen Lohn- und Gehaltsgefüge hat, es aber auch sachlich nachvollziehbare und juristische Möglichkeiten für den Arbeitnehmer geben muss, einer unternehmerischen Willkür entgegen zu wirken.
Dazu wurden uns die Aufgaben solcher Instanzen/ Einrichtungen bzw. Arbeitnehmervertretungen wie dem Betriebsrat und der Gewerkschaften erläutert.
Wir erfuhren, ab wann ein Betriebsrat bzw. eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet werden kann und worin sich die Aufgaben des Betriebsrates von der der Gewerkschaften unterscheiden. Wie wir von Herrn Czarnofski erfahren haben, sind diese oder ähnliche Fragen auch immer wieder Bestandteil unserer WiSo- Prüfung. Insofern haben wir nicht nur für das Leben etwas gelernt, sondern gleichzeitig auch etwas für die Prüfung getan.
Leider war die Zeit viel zu schnell vorbei.
Wie wir von Herrn Faupel erfahren haben, wird er auch am 30.10.07 und am 20.11.07 noch einmal an unserer Einrichtung tätig sein. Dann allerdings jeweils in einem anderen Turnus.
An dieser Stelle also noch einmal ein „Danke schön“ dafür, die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen aus „berufenem Munde“ erfahren zu haben.

(Die Auszubildenden der Klassen EEG 05a und EEG 04b des OSZ HVL)